Pflegereform 2027: Was soll sich beim Entlastungsbetrag und bei Pflegegrad 1 ändern?

Pflegereform 2027 – Änderungen bei Entlastungsbetrag, Sozialraumbudget und Pflegegrad 1

Stand: 8. Oktober 2026

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den derzeitigen Stand des Regierungsentwurfs.

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz umfangreiche Änderungen in der Pflegeversicherung. Besonders häufig stellen sich derzeit Fragen zum Pflegegrad 1 und zum Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Was gilt heute – und was soll sich ab 2027 ändern?

Was gilt heute?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können derzeit bei häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen.

Der Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und unter bestimmten Voraussetzungen in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist diese Leistung besonders wichtig, da ihnen weder Pflegegeld noch reguläre ambulante Pflegesachleistungen zustehen. Sie dürfen den Entlastungsbetrag außerdem weitergehend einsetzen als Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, beispielsweise auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen eines ambulanten Pflegedienstes.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag in seiner heutigen Form nicht fortgeführt werden.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll stattdessen ein sogenanntes Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich eingeführt werden. Für pflegebedürftige Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen.

Wichtig dabei: Das Sozialraumbudget ist nicht einfach ein höherer Entlastungsbetrag mit denselben Verwendungsmöglichkeiten. Das Sozialraumbudget soll gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Die Verwendungsmöglichkeiten wären damit enger als beim heutigen Entlastungsbetrag.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Hier ist die geplante Veränderung besonders deutlich.

Menschen mit Pflegegrad 1 sollen das neue Sozialraumbudget nicht erhalten. Damit würde für sie der heutige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich entfallen.

Pflegegrad 1 selbst soll jedoch nicht abgeschafft werden. Stattdessen soll er stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Vorgesehen sind unter anderem eine intensivierte Beratung und Pflegebegleitung sowie Empfehlungen zu Präventionsangeboten. Bestimmte andere Leistungen – beispielsweise Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes – sollen weiterhin bestehen bleiben.

Verliert man einen bereits bestehenden Pflegegrad 1?

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf: Nein, nicht allein aufgrund der geplanten neuen Begutachtungsgrenzen.

Zwar sollen die Schwellenwerte bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit verändert werden. Für Menschen, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind, sieht der Entwurf jedoch einen Besitzstandsschutz vor.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Der Pflegegrad 1 soll nicht einfach gestrichen werden – aber sein Leistungsumfang würde sich erheblich verändern.

Sollte man jetzt eine Höherstufung beantragen?

Nicht allein wegen der geplanten Reform.

Wenn sich die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen seit der letzten Begutachtung jedoch tatsächlich verschlechtert haben, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad inzwischen erfüllt sind.

Ein Höherstufungsantrag sollte deshalb immer von der individuellen Situation abhängig gemacht und gut vorbereitet werden.

Noch ist nichts endgültig

Die geplanten Änderungen befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum endgültigen Beschluss können sich einzelne Regelungen noch verändern.

Ich werde die weitere Entwicklung verfolgen und die Informationen auf dieser Seite aktualisieren, sobald verlässliche neue Regelungen feststehen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder sind unsicher, ob eine Höherstufung sinnvoll sein könnte?

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre persönliche Situation und die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegeversicherung besser einzuordnen.

Quellen und weitere Informationen

Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Bundesregierung: Informationen zum Pflegeneuordnungsgesetz